Betrugsmasche: Bierkühlbox räumt per WhatsApp Konten leer

Eine Person, die ein Smartphone in der einen und eine Kreditkarte in der anderen Hand hält, scheint eine Online-Transaktion durchzuführen.

Im Juni 2025 machte ein Gewinnspiel mit einer Kühlbox voll Bier als Hauptpreis auf Österreichs WhatsApp-Konten die Runde. Angeblich stand der bekannte Getränkehersteller Stiegl dahinter. Wer auf den Link klickte und für die Zustellung zwei Euro per Kreditkarte hinterlegte, dachte, er bekommt ein kostenloses Geschenk direkt nach Hause geliefert. Stattdessen zogen die Täter bis zu 90 Euro monatlich von seinem Konto ein. 

Die Masche mit Abo-Fallen bei vermeintlichen Gewinnspielen ist nicht neu, doch sie wird immer wieder anders verpackt, mal mit Stiegl, mal mit Milka, ÖAMTC oder verschiedenen Kinoketten.

Hier sind Fallstricke am Werk, die jeden treffen können, der die Masche nicht genau kennt. Im Polizeibericht für 2024 zählte das Bundeskriminalamt 31.768 Anzeigen wegen Betrugs im Internet. Die Internet Ombudsstelle berichtete für 2024 von einer durchschnittlichen Schadenssumme von 359 Euro pro gemeldetem Fall. Abo-Fallen, oft eingeleitet über vermeintliche Gewinnspiele, machten dabei 14 Prozent der Fälle aus.

Die häufigste Masche 

Die Stiegl-Masche zündet nach dem immer gleichen Plan. Eine geringe Versandpauschale per Kreditkarte, und schon befindet sich im Hintergrund ein immer wieder erneuerbares Abo. Die Watchlist Internet vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation hat über die Jahre immer wieder ganz ähnliche Fälle dokumentiert: Dabei waren es iPhones, E-Scooter oder Weber-Grills, mit denen Aufmerksamkeit erzeugt werden sollte. Die Beträge, die dabei von den Geschädigten jeweils pro Monat weggehen, liegen in der Regel zwischen 80 und 90 Euro.

In den Warnmeldungen werden immer wieder ähnliche Dinge genannt: Man wird unter Druck gesetzt, schnell zu handeln, die Information an Freunde weiterzuleiten und seine Kreditkartendaten anzugeben. Bei der Stiegl-Panne kam ein weiterer Punkt dazu, denn die Nachricht wurde von einem Freund eines Opfers an andere gemeinsame Bekannte verschickt, sodass sich die Falle entsprechend schnell verbreitete.

Transparente iGaming-Vergleichsportale machen es vor

Verlangt ein Anbieter einen tatsächlichen Geldeinsatz, verlässt das Spiel den Boden des Preisausschreibens und tritt in den regulierten Glücksspielmarkt ein, wo eigene Verbraucherschutzrichtlinien gelten. Bei Pauschalreisen, Versicherungsabschlüssen oder Stromtarifen verlassen sich Verbraucher seit Jahren auf Vergleichsportale, die Anbieter nach festgelegten Kriterien prüfen. Im Online-Glücksspiel funktioniert das Prinzip ähnlich, allerdings mit härteren Anforderungen, weil hier reale Einsätze und Auszahlungen im Spiel sind.

Erkennen lässt sich ein redaktionell geführtes Vergleichsportal an drei Punkten:

  • Namentlich genannte Redaktion mit Eintrittsdatum
  • Transparente Bewertungskriterien (Lizenzprüfung, Zertifizierung durch unabhängige Stellen wie eCOGRA, Bonusbedingungen oder Auszahlungsmethoden)
  • Tests mit Datumsangabe

Das landesweit größte Branchenportal casino.at prüft beispielsweise österreichische Anbieter laut eigener Angabe seit 2011 und arbeitet mit einem dokumentierten Faktencheck-Verfahren, in dem die casino.at Bewertungen zu Lizenz, Auszahlungsquoten und Bonusbedingungen tagesaktuell datiert werden. Solche Strukturen unterscheiden ein Vergleichsportal von einer kurzlebigen Affiliate-Tarnseite.

Casino.at und ähnliche Portale genießen im aktuellen Kontext mehr Relevanz als üblich, weil sich der österreichische Glücksspielmarkt in einer Umbruchphase befindet. Die laufenden Konzessionen für Lotterien und Spielbanken enden am 30. September 2027 beziehungsweise am 31. Dezember 2027. Im November 2025 ging ein Reformentwurf in Begutachtung, der erstmals mehrere Online-Lizenzen vorsieht. Mit der Marktöffnung wird die Zahl regulierter Anbieter steigen, und damit auch die Bedeutung transparenter Vergleichsmaßstäbe.

Legitime Angebote müssen kostenlos sein

Das österreichische Glücksspielgesetz definiert ein Glücksspiel als Spiel, bei dem das Ergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt. Sobald ein Veranstalter für die Teilnahme einen vermögensrechtlichen Einsatz verlangt, wird das Spiel konzessionspflichtig. Das gilt für eine Telefonmehrwertnummer ebenso wie für eine Bearbeitungsgebühr oder eine Versandkostenpauschale per Kreditkarte. Ohne Konzession drohen Verwaltungsstrafen bis zu 22.000 Euro. Online-Glücksspiel darf in Österreich aktuell nur über die Plattform win2day der Österreichischen Lotterien angeboten werden.

Daraus folgt eine einfache Faustregel. Ein legitimes Gewinnspiel, das kostenlos ist, eine simple Frage stellt und keine Zahlungsdaten verlangt, ist von der Konstruktion her sauber. 

Welche Daten braucht ein legitimes Anmeldeformular?

Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt in Artikel 5 Absatz 1 lit. c, dass Veranstalter nur jene Daten erheben dürfen, die für die Abwicklung tatsächlich nötig sind. Für die Teilnahme reichen in der Regel Name und E-Mail-Adresse. Eine Postadresse wird erst dann benötigt, wenn der Gewinn versendet werden muss. Wer schon vor der Verlosung nach Telefonnummer, Geburtsdatum, Familienstand oder Konsumgewohnheiten fragt, sammelt für andere Zwecke.

Ein zusätzliches Häkchen für den Newsletter ist erlaubt, aber das Häkchen muss freiwillig sein und darf nicht im Voraus angekreuzt sein. Der österreichische OGH hat bereits 2018 entschieden, wie hoch die Anforderungen an die Freiwilligkeit sein müssen. Verweigert das Formular die Teilnahme, wenn das Häkchen nicht gesetzt ist, dann ist die Konstruktion in den meisten Fällen unzulässig. Bei Minderjährigen kommt hinzu, dass die Einwilligung in den Newsletter-Empfang in Österreich erst ab 14 Jahren wirksam ist. Darunter braucht es die Eltern.

Was tun, wenn der Betrag bereits abgebucht wurde?

Wer eine fremde Abbuchung auf der Kreditkartenabrechnung entdeckt, sperrt die Karte zuerst über die Notrufnummer der Hausbank. Anschließend lässt sich über das Chargeback-Verfahren bei Visa oder Mastercard eine Rückbuchung beantragen, üblicherweise innerhalb von 120 Tagen ab Belastungsdatum. Eine Anzeige bei der Polizei kann online über das Bundeskriminalamt erfolgen. Die Watchlist Internet nimmt zusätzlich Meldungen entgegen und ordnet neue Maschen ein.

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